Infrastruktur: Rechtsanwälte

  • Rechercheergebnisse

    1) Wie können Anwälte den Flüchtlingen in unseren Ländern helfen?
    2) Müssen Flüchtlinge für die Hilfe von Anwälten zahlen?
    3) Ist es einfach für die Flüchtlinge in unseren Ländern Rechtshilfe zu bekommen?

    Ergebnisse des Interviews:

    Wir stellten folgende Fragen an den Rechtsanwalt Marco Werther aus Landau:

    1. Ist das Asylrecht besonders kompliziert? Gibt es Besonderheiten auf die Sie achten müssen?
    2. Wie viele Fälle haben Sie durchschnittlich pro Jahr? (Flüchtlinge betreffende Fälle) Haben sie auch Fälle, die keine Flüchtlinge betreffen? Falls nein, verdienen Sie mehr oder weniger Geld, als ein durchschnittlicher Anwalt?
    3. Mit welchen Anliegen kommen die Flüchtlinge zu Ihnen?
    4. Müssen Sie die Flüchtlinge in starker Weise anders behandeln?
    5. Wie hoch ist die Erfolgsquote bei diesen Fällen?
    6. Haben Sie sich bewusst dazu entschieden, Flüchtlinge zu vertreten?
    7. Wie gehen Sie mit den Schicksalen der Flüchtlinge um? Beschäftigen sie Sie auch außerhalb Ihrer Arbeit im Privatleben?
    8. Nehmen Sie alle Fälle an oder lehnen Sie direkt Fälle ab, bei denen Sie keine Chance auf Erfolg sehen? Können Sie auf Hinsicht der Anzahl alle Fälle annehmen?
    9. Wurden Sie schon einmal wegen Ihres Einsatzes für Flüchtlinge bedroht bzw. haben Sie negative Reaktionen erhalten?
    10. Was halten Sie im Allgemeinen von der Flüchtlingspolitik?

    Dies sind die Antworten des Rechtsanwalts auf unsere Fragen:

    1. Ja, das Asylrecht ist in vielen Punkten sehr kompliziert. Zunächst ist es eine sehr schwierige Rechtsmaterie, neben den nationalen Gesetzen, müssen sehr viele EU-Richtlinien und Verordnungen beachtet werden. Häufig kommt es auch weniger auf rechtliche Fragen an, sondern auf die tatsächliche politische/gesellschaftliche Situation in dem jeweiligen Land an. Hierzu muss man sehr viel recherchieren, was sehr zeitaufwändig ist. Häufig ist es auch sehr schwer an solche Informationen heranzukommen. Hinzu kommt, dass die Gesetze sich ständig ändern.

    2. Zu den Hochzeiten der Flüchtlingskrise: ca. 500, sonst durchschnittlich 300. Ich mache auch noch andere Fälle, Strafrecht, Familienrecht, Sozialhilferecht. Auf Grund der Vielzahl der Fälle komme ich ungefähr auf den Durchschnittsumsatz eines „durchschnittlichen“ Anwalts. Mit Asylrecht wird man aber nicht reich. Die Streitwerte sind im Vergleich zum Arbeitsaufwand sehr niedrig und die Zahlungsmoral häufig sehr schlecht. Ein Beispiel: Durchschnittliches Scheidungsverfahren: 5 Stunden Arbeit, ca. 1.000 € Honorar netto; durchschnittliches Asylverfahren: 10 Stunden Arbeit, 750 € Honorar netto, wenn denn überhaupt gezahlt wird.

    3. Die meisten wollen einen Status hier in Deutschland. Entweder wollen Sie Beratung über ihr Asylverfahren oder eine Klage gegen ihren negativen Bescheid zur Erlangung eines Status hier in Deutschland bzw. zur Verhinderung einer Abschiebung im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens.

    4. Ja. Sehr viele Flüchtlinge sind Analphabeten. Sie haben eine ganze andere Kultur und Rechtsverständnis. Zudem ist, was gerade im Asylrecht von großer Bedeutung ist, die Sprachkultur in Deutschland eine ganz andere als in Afghanistan, Iran, Syrien oder vielen anderen Ländern. Dies muss alles muss man erst einmal dem Flüchtling deutlich machen.

    5. Kommt auf das Land an. Ich vertrete vor allem Menschen aus dem Iran (dort ist die Schutzquote in meiner Kanzlei bei fast 100%, was daran liegt, dass ich sehr viele Konvertiten zum Christentum vertrete) und Afghanistan (ca. 50%). Andere Länder, z.B. Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Balkanstaaten oder Maghrebstaaten ist die Erfolgsquote sehr gering (nicht viel höher als 0%), allerdings vertrete ich kaum Personen aus diesen Ländern.

    6. Ich habe schon immer Aufenthaltsrecht gemacht. Daher kamen auch immer mehr Flüchtlinge zu mir; wobei ich mittlerweile auf Grund  der Verhaltensweise insbesondere vieler Ehrenamtliche und Mitarbeiter von Sozialverbänden, die immer wieder Grenzen in der Mandatsverhältnis überschreiten (ständige Diskussionen über Bezahlung über Rechnungen, ständige Anrufe etc) und dadurch die Beratung bzw. Vertretung immer schwieriger gestalten, dabei bin zu überlegen, kein Asylrecht mehr zu machen.

    7. Anfangs ja, aber man muss irgendwann versuchen abzuschalten und die Sachen aus dem Privatleben auszuschalten, andernfalls kann man nicht im Asylrecht tätig werden.

    8. Ich höre mir erst einmal alles an. Ich entscheide dann immer auf Grund der Person, die vor einem sitzt, dessen Helfer (Ehrenamtliche) und natürlich ob das Finanzielle zumindest am Anfang geregelt ist, ob ich das Mandat annehme. Sprich: Auch bei guten Erfolgsaussichten würde ich das Mandat nicht annehmen, wenn ich merke, dass das Mandatsverhältnis unter keinem guten Stern steht. Ich bin glücklicherweise in der Lage auf Grund meines "Bekannheitgrades" nicht alles anzunehmen. Bei geringen Erfolgsaussichten kommuniziere ich das immer sehr offen mit meinen Mandanten. Wenn die dann dennoch eine Vertretung wünschen und dies auch bezahlen, mache ich es grundsätzlich.

    9. Von einigen Mandanten ja, einmal musste ich die Polizei holen. Aber das kommt eher selten vor. In sozialen Medien wird man ab und zu von „Wutbürgern“ beleidigt.

    10. Vorweg: Wenn man sich die Flüchtlingspolitik anderer Länder anschaut, hat Deutschland noch ein sehr  humanes Flüchtlingsrecht. Allerdings hat man in den letzten zwei Jahren so viel blinden Aktionismus gezeigt, dass das Flüchtlingsrecht in vielen Punkten überreguliert und unnötig verschärft wurde. Nur es nützt nichts, wenn man ständig Gesetze ändert, aber dann am Ende es doch am Vollzug scheitert. Dies schafft absolut kein Vertrauen in der Bevölkerung. Zudem ist alleine der Reflex das Asylrecht immer noch weiter zu verschärfen, keine praktikable Vorgehensweise, da es meistens die, wegen denen es geändert wurde, gar nicht davon angesprochen werden. Z.B. die Vorgänge in der Silvesternacht 2015 in Köln: Täter waren meistens Männer aus den Maghreb-Staaten, die meisten hatten eine Duldung, waren also vollziehbar ausreisepflichtig, wurden aber nicht abgeschoben, obwohl die Situation in diesen Ländern (bis auf Ausnahmen natürlich, wie Homosexuelle, Christen, Regimekritiker, Journalisten) relativ sicher ist; man hat einfach diese Leute nur nicht abgeschoben. Auch wäre es mehr als notwendig, die Ursachen der Flucht zu bekämpfen. Würde man in vielen afrikanischen Ländern eine zielgerichtete Flüchtlingspolitik betreiben, dann würde man viel weniger Anreize zur Flucht geben.

    Aber: Ich bin kein Politiker, ich bin Rechtsanwalt, dies wird häufig auch von Mandanten und deren Betreuer übersehen. Ich muss das Recht, welches vorhanden ist, anwenden. Und wenn das Recht noch so schlecht und in deren Augen ungerecht ist.

    Antworten von Frau Schreieck

    Fragen der ERASMUS- Projektgruppe des Alfred- Grosser- Schulzentrums Bad Bergzabern zum Thema „Asylverfahren“ Bevor ich auf die Fragen eingehe, noch ein paar Vorbemerkungen: Im Landkreis Südliche Weinstraße (und in den meisten Landkreisen in RLP) gibt es sog. Verfahrensberater der Diakonie oder auch der Caritas. Oft läuft das in Kooperation mit den Verwaltungen der Landkreise. Die Aufgaben der Verfahrensberater und Beraterinnen ist, die Asylbewerber, die sich an sie wenden, im Asylverfahren zu beraten (z.B. Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF- / Klagen einreichen beim Verwaltungsgericht, wenn das BAMF negativ geurteilt hat, oder einen „zu niedrigen“ Schutz zugesprochen hat / Unterstützung dabei, einen geeigneten Anwalt zu finden / Härtefallverfahren vorbereiten / Unterstützung bei Anträgen für die Familienzusammenführung etc. ) Im Kreis Südliche Weinstraße gibt es eine Verfahrensberaterin der Diakonie, die für den ganzen Kreis zuständig ist – aber nicht für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Möglicherweise war das Argument dafür, dass es in Bad Bergzabern eine Beratungsstelle für Migranten / Sozial- und Lebensberatung der Diakonie gibt. Allerdings kann mit dieser Stelle nicht auch noch die Beratung in Asylverfahren komplett abgedeckt werden. Dazu war der Zuzug von Flüchtlingen in den Jahren 2015 / 2016 viel zu groß. Neben der Diakonie gibt es das Haus der Familie in Bad Bergzabern, in dem auch geflüchtete Menschen unterstützt werden. Im November 2015 habe ich die Leitung des HdF in Bad Bergzabern übernommen und im Zuge dessen habe ich mich in die Beratung von Asylbewerbern hineingearbeitet, weil der Bedarf einfach sehr groß war.

    1. Ist das Asylrecht besonders kompliziert? Gibt es Besonderheiten, auf die Sie achten müssen? Für mich als Nicht- Juristin ist das Asylrecht natürlich sehr komplex und auch kompliziert. Deshalb würde ich nie versuchen, schwierige Fälle alleine zu lösen. Ich stehe häufig in Kontakt mit einer Fachanwältin für Asyl und mit den Kollegen aus der Verfahrensberatung. Da jeder Fall anders ist, muss folglich auf viele Besonderheiten geachtet werden. In der Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF ist es wichtig, mit jedem einzelnen ganz genau über sein Verfolgungsschicksal zu sprechen – die Menschen müssen bei der Anhörung möglichst genau darstellen können, WARUM sie aus ihrer Heimat geflohen sind. Jedes Detail ist wichtig. Ist ein Vortrag beim BAMF lückenhaft, nicht nachvollziehbar, oder wirkt er unlogisch, dann ist die Chance einer Anerkennung als Flüchtling nicht allzu groß.

    2. Wie viele Fälle haben Sie durchschnittlich pro Jahr (Flüchtlinge betreffende Fälle)? Haben Sie auch noch andere Fälle, die NICHT Flüchtlinge betreffen? Wenn nein, verdienen Sie mehr oder weniger als der durchschnittliche Anwalt? Die meisten Beratungen VOR der Anhörung hatte ich auf jeden Fall 2016 und 2017. Damals habe ich vor allem Menschen aus Syrien auf die Anhörung beim BAMF vorbereitet. Später dann auch Menschen aus Afghanistan und dem Iran. Ende 2016 haben sich dann auch die Fälle gehäuft, in denen Anwälte gesucht werden mussten, um gegen die Entscheidungen des BAMF zu klagen. Leider musste ich auch ein paar Menschen in Sachen „Rückkehr“ beraten, weil einfach klar war, dass es im Asylverfahren keine Chance geben wird, weil sie aus einem sog. sicheren Herkunftsland kommen und keine Gründe vorweisen konnten, die eine Ausreise bzw. Abschiebung hätten verhindern können. Ich selbst verdiene an diesen Fällen natürlich nichts extra. Die Unterstützung der geflüchteten Menschen im Asylverfahren ist inzwischen einfach Teil meiner Arbeit geworden. Allerdings konnte ich beobachten, dass gerade in den Jahren 2016 /17 Asylanwälte wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Da haben sich Anwälte am Fach „Asyl“ versucht, die einfach KEINE Ahnung von der Materie hatten. Somit wurde auch sehr viel falsch gemacht – und dann war das plötzlich auch Teil meiner Aufgabe, Fehler solcher Anwälte „auszubügeln“. Ich persönlich finde das sehr ärgerlich, weil sich da einige wohl gerne schnell viel Geld verdient hätten, ganz egal, wie das ganze Verfahren für die Menschen ausgeht.

    3. Mit welchem Anliegen kommen die Flüchtlinge zu Ihnen? An dieser Stelle betrachte ich jetzt nur das Thema „Asylverfahren“ (ins Haus der Familie kommen geflüchtete Menschen natürlich auch aus ganz anderen Gründen, die so das alltägliche Leben in Deutschland betreffen) - Vorbereitung auf das Interview beim BAMF - In manchen Fällen begleite ich auch schon mal zu den Anhörungen beim BAMF und bin als „Beistand“ dabei - Wenn der Bescheid kommt, gehe ich diesen mit ihnen durch und erkläre die nächsten Schritte - Besteht der Wunsch, gegen den Bescheid zu klagen, stelle ich Kontakt zu einem Fachanwalt her - In eher seltenen Fällen ging es auch schon um die Möglichkeit eines Kirchenasyls - Bisher habe ich einen Härtefallantrag mit vorbereitet - Oft begleite ich zur Ausländerbehörde, um zwischen den geflüchteten Menschen und den Mitarbeitern dort zu vermitteln, manchmal auch zu „verhandeln“ - Leider muss ich ab und an auch dahingehend beraten, dass das Verfahren keine Chance auf Erfolg hat.

    4. Müssen Sie die Flüchtlinge auf starke Weise anders behandeln? Dazu kann ich nichts sagen ……

    5. Wie hoch ist die Erfolgsquote bei diesen Fällen? Der positive Ausgang eines Asylverfahrens ist von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. Es wird z.B. zurzeit niemand nach Syrien zurückgeschickt, weil es dort Krieg gibt. Die ersten Syrer, die nach Deutschland gekommen sind, haben meist die Flüchtlingsanerkennung bekommen, seit Sommer 2016 wurde (bezogen auf RLP) nur noch der sog. subsidiäre Schutz für die Syrer ausgesprochen. Bei Afghanistan zum Beispiel ist das etwas anders. In RLP werden nach wie vor keine Menschen aus Afghanistan nach Afghanistan abgeschoben (Ausnahme evtl. Straftäter). Familien haben meist einen Abschiebeverbot vom BAMF zugesprochen bekommen – alleinstehende Männer bekamen häufig eine Ablehnung. Die meisten befinden sich deshalb im Klageverfahren und warten auf ihren Termin beim Verwaltungsgericht. Viele Menschen aus Syrien haben z.B. die Flüchtlingseigenschaft eingeklagt, nachdem ihnen der subsidiäre Schutz zugesprochen wurde. In vielen Fällen hatten diese Klagen Erfolg.

    6. Haben Sie sich bewusst dazu entschieden, Flüchtlinge zu vertreten? Nein, das brachten in meinem Fall die bereits oben genannten Umstände mit sich.

    7. Wie gehen Sie mit den Schicksalen der Flüchtlinge um? Beschäftigen sie Sie auch außerhalb Ihrer Arbeit, im Privatleben? Das bleibt nicht aus! Vor allem die komplizierten Fälle nehme ich mit nach Hause und suche auch noch lange nach Dienstschluss nach Möglichkeiten, wie man vielleicht doch noch irgendetwas zum Positiven wenden könnte. Hinzu kommt manchmal auch die Angst, etwas falsch gemacht zu haben.

    8. Nehmen Sie alle Fälle an, oder lehnen Sie direkt Fälle ab, bei denen Sie keine Chance auf Erfolg sehen? Können Sie überhaupt alle Fälle annehmen in Hinsicht der Anzahl? Mein Bestreben ist es schon, für jeden das Beste herauszuschlagen. Doch wenn ich sehe, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, dann sage ich das auch. In den vergangenen Monaten haben sich z.B. die sog. „Dublin- Fälle“ gehäuft. In diesen Fällen haben Flüchtlinge z.B. in Italien zuerst europäischen Boden betreten, dort Fingerabdrücke gegeben, manche haben dort sogar einen Asylantrag gestellt und sind dann weiter nach Deutschland und haben dort noch einen Asylantrag gestellt. Dann führt fast nie ein Weg daran vorbei, wieder zurück in das europäische Land zu gehen, in dem man zuerst registriert wurde.

    9. Wurden Sie schon einmal bedroht wegen Ihrem Einsatz für Flüchtlinge bzw haben Sie negative Reaktionen erhalten? Zu Beginn meiner Tätigkeit bekam ich mal eine anonymen Anruf und einmal auch einen anonymen Brief – darüber hinaus ist nichts passiert

    10.Was halten Sie von der Flüchtlingspolitik Deutschlands? Ich fand die Entscheidung von Kanzlerin Merkel im Herbst 2015 richtig, die festsitzenden Menschen einreisen zu lassen – leider waren die Behörden nicht auf diese Menge an Menschen vorbereitet. Die ersten Verfahren wurden deshalb auch schnell abgehandelt. Viele Flüchtlinge aus Syrien und auch aus Eritrea sind schriftliche Verfahren durchlaufen und hatten gar keine Anhörung. Anfangs wurde den Flüchtlingen aus Syrien in der Regel der 3- jährige Flüchtlingsschutz zugesprochen – damit ging einher, dass sofort der Familiennachzug beantragt werden konnte, zudem gab es den international anerkannten Flüchtlingspass, der es den Flüchtlingen ermöglicht zu reisen. Im Sommer 2016 änderte sich das: nur wer wirklich ein persönliches Verfolgungsschicksal darstellen konnte, bekam den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Wer „nur“ davon berichten konnte, dass in Syrien Krieg herrscht und er deshalb geflohen sei, bekam den 1- jährigen, subsidiären Schutz zuerkannt – dann begann eine Welle der Klagen. Und das führte zu einer völligen Überforderung der Verwaltungsgerichte. Ich fand das nicht richtig! Auch als der Familiennachzug für die subsidiär geschützten ausgesetzt wurde, hat mich das sehr aufgebracht. Es ist nicht rechtens, Familien so lange zu trennen – zumal der ganze Prozess einer Familienzusammenführung sowieso schon lange genug dauert. Was Afghanistan angeht, sehe ich das als Politikum – Deutschland hat bereits Milliarden in Afghanistan „verbrannt“, um Afghanistan zu einem sicheren Land zu machen – es wäre möglicherweise eine Bankrotterklärung für Deutschland, wenn es jetzt alle Menschen aus Afghanistan als Flüchtlinge anerkennen würde. Das macht mich sehr wütend. Auch das Kanzlerin Merkel nach ihrer humanitären Entscheidung 2015 so eingeknickt ist, hat mich sehr enttäuscht.

    Erarbeitet von: Merit Berger, Charlotte Wollny und Johannes Speeter

    Polen (Natalia)

    Allen Personen, die sich um den Status des Flüchtlings bewerben, wird die Rechtshilfe angeboten und garantiert. Diese Hilfe beschränkt sich auf das Ausfüllen wichtiger Dokumente das Vertreten in Ämtern.

    Sofija, Rugilė, Litauen

    1. Der Status des Flüchtlings in Litauen wird von der Migrationsabteilung zur Verfügung gestellt
    2. Während des Prozesses können sich Flüchtlinge kostenlos über ihre Rechte und Pflichten informieren, Dokumente im Zusammenhang mit der Prüfung des Asylantrags bearbeiten und beglaubigen, staatlich garantierte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen und Dolmetscherdienste erbringen
    3. Die Rechtshilfe für Flüchtlinge wird von den Anwälten des Roten Kreuzes in Litauen geleistet und vertreten.
    4. Grundlegende Informationen zu Unterstützung, Dokumentenmanagement, Flüchtlingen finden Sie auf der Website des Flüchtlingsaufnahmezentrums - http://www.rppc.lt

    Wir hatten ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin aus dem Innenministerium, sie hatte uns erzählt, wie die Gespräche mit den Flüchtlingen ablaufen, wie diese Arbeit intressant sei. Sie hat und uns versprochen, bei unserem Projekt zu helfen.

    Pietro Belleri und Andrea Bossini, Italien

    Wir haben Frau Stefania Cingia interviewt, die bei der Vereine “Kemay” arbeitet.

     

    1) Wie können Anwälte den Flüchtlingen in unseren Ländern helfen?

    Wir bieten zahlreiche Dienste, die den Fluchtingen fast sofort helfen können. Das sind:

    -Beratung für die Asylbewerber

    -Klage gegen die Ablehnung des Stadtplanungsausschusses

    -Sammlung der Geschichten für die Anfrage auf den internationalen Schutz

    -legale Beratung über die Migration

    Die administrative Anlaufstelle bietet dagegen die folgenden Beratungen:

    -für die Anfrage, Erneuerung und Anpassung der Aufenthaltsgenehmigung

    -für die Zusammenführung und den Zusammenhalt der Familie

    -für die Staatsbürgerschaft

    -für Informationen über die Touristenvisa, Studienzwecken und Praktika

    -für die Anfrage des UE Erlaubnis für Aufenthalte langer Zeit

    -für den INPS Rentenbescheid

    -für die Entschädigung der Arbeitslosigkeit und der Familienzulagen

    2) Müssen Flüchtlinge für die Hilfe von Anwälten zahlen?

    Nein, sie müssen nichts bezahlen. Unsere Hilfe ist total kostenlos und nicht schwierig zu bekommen.

    3) Ist es einfach für die Flüchtlinge in unseren Ländern Rechtshilfe zu bekommen?

    Ja, es ist einfach für die Flüchtlinge hier, Hilfe zu bekommen. Dank unserer Hilfe finden sie sich sofort in einer gastfreundlichen Luft, obwohl es sehr schwierig ist, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Asylbewerbung ist nämlich nicht einfach und könnte auch Jahre dauern.