Wie gelingt Integration?

  • Das Eihalten des Grundgesetzt als erste Voraussetzung

    Menschenrechte sind die Basis in jeder Gemeinschaft für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt.

    • Die Menschenwürde ist unantastbar.  Respekt und Schutz sind Pflicht überall. Die Deutschen bestätigen deshalb Integration und das Recht darauf als unveräußerlich. 
    • So hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht gegen die Rechte Dritter, gegen die Verfassungsordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    • Es darf keine Person wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Heimat und der Herkunft, des Glaubens, der Religion oder politischer Meinung bevorzugt oder beeinträchtigt werden.
    • Keine Person darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
    • Flüchtlingen und Vertriebenen in Flüchtlings-und Vertretungsangelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf ihre Verteilung auf die Bundesländer, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates rechtswidrige statutarische Urkunden erlassen, die bis zur Beilegung der Angelegenheit durch ein Bundesgesetz anhängig sind.

     

    Wie wird dann Integrationspolitik in der Schule gehandhabt?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 2 

    (1)Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
     
    (2)Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
     
    In Spanien 
     

    KAPITEL I

    Artikel 11.

    2. Keinem gebürtigen Spanier darf die Staatsangehörigkeit entzogen werden.

    3. Der Staat kann mit den iberoamerikanischen Ländern oder solchen, die durch besondere Beziehungen mit Spanien verbunden waren oder sind, Verträge über doppelte Staatsangehörigkeit abschließen. In diesen selben Ländern können Spanier ohne den Verlust ihrer durch Geburt erworbenen Staatsbürgerschaft das Bürgerrecht erhalten, selbst wenn die betreffenden Länder ihren Bürgern kein Recht auf Gegenseitigkeit einräumen.

    Artikel 13.

    1. Ausländer genießen in Spanien nach Maßgabe der Verträge und Gesetze die öffentlichen Freiheiten, die dieser Titel gewährleistet.

    3. Einer Auslieferung wird nur in Erfüllung eines Vertrages oder eines Gesetzes und gemäß dem Gegenseitigkeitsprinzip stattgegeben. Die Auslieferung erstreckt sich nicht auf politische Delikte, wobei Terrorakte nicht als solche betrachtet werden.

    4. Das Gesetz legt die Bedingungen fest, nach denen Bürger anderer Länder und Staatenlose Asylrecht in Spanien genießen können.

    Es liegt an jede Schule die Inhalte so umzusetzen im Sinne des Gesetzes. Jede Schule hat ein "internes" Integrationsprogramm je nach Schülerschaft.

     

    Beispiele gelungener Integration

    Interviews von Auswanderern während der 1. Mobilität auf Gran Canaria.

    Schaue dir die Berichte von Ausgewanderten an und beantworte die Fragen:

    Fühlen sie sich integriert in der Schule / in der Stadt?

    Name

     

                           Wie lange leben sie schon auf Gran Canaria?   Wie fühlen sie sich? / Fühlen sie sich integriert?

    Omar


     Vier Monate: Er ist von gut behandelt worden und fühlte sich sofort integriert.                        

    Christian

     

    Die Integration war kein Problem obwohl er an Anfagng traurig war. sport hat ihn sich in der Schule zu integrieren

    Aitami

     

    Ist seit 8 Jahre auf Gran canaria. Er fühlt sich wohl weil er mit seiner Familie lebt. Er ist glücklich

    Daida

    Sie kommt aus Deutschland. Sie fühlt sich wohl unter sympatische Leute und tolles Wetter.