Rechte im Internet/ Prava na internetu

    • Rechte im Internet ( Prava na internetu)

      Thema 1: Verwendung von Bildern Fotos online zu nutzen kann rechtlich kompliziert sein. Viele denken, dass das, was ohnehin online steht, auch von allen anderen genutzt und auf anderen Websites wieder online gestellt werden darf. Das stimmt aber nicht. Wer ein geschütztes Foto, das ein anderer gemacht hat, nutzen will, braucht hierfür in aller Regel eine Erlaubnis.

       Thema 2: Verwendung von Videos zu sehenden Personen. Urheber- und Leistungsschutzrechte beziehen sich dagegen auf das Video selbst. Will man ein Video, das man nicht selbst gemacht hat, kopieren, es online stellen oder sonst wie nutzen, muss man hierfür eine Erlaubnis haben. Fast alle Videos sind durch Urheber- oind fast immer durch das Urheberrecht oder sogenannte Leistungsschutzrechte geschützt. Das bedeutet, dass man sie nicht nutzen kann, ohne hierbei Regeln zu beachten. Welche Regeln das sind, wird in diesem Beitrag erklärt. Wie bei Fotos und Bildern (siehe hierzu Thema 1) müssen bei der Nutzung sowohl Persönlichkeitsrechte als auch Urheber- und Leistungsschutzrechte beachtet werden. Die Persönlichkeitsrechte schützen die auf den Videoder Leistungsschutzrechte geschützt. Das Urheberrecht schützt den Filmemacher davor, dass ein geschütztes „Werk“ ohne seine Zustimmung genutzt wird. Ein „Werk“ ist ein Video nur, wenn es eine gewisse „kreative Qualität“ hat. 

      Thema 3: Verwendung von Texten Texte sind zwar nicht immer, aber meistens durch das Urheberrecht geschützt. Nur ganz kurze Texte, die zum Beispiel ausschließlich aus einfachen Sätzen und Informationen bestehen, sind mitunter frei und dürfen daher bedenkenlos genutzt werden. Ansonsten sind bei der Verwendung Regeln zu beachten.

      Thema 5: Verwendung von Musik und Audiodateien Musik ist in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Will man fremde Musik verwenden, braucht man eine Berechtigung. Grundsätzlich muss man diese vom Rechteinhaber einholen (zum Beispiel Plattenlabels, Verwertungsgesellschaften, Musikverlage). Nur in seltenen Ausnahmefällen wird es schon gesetzlich erlaubt sein, Musik zu verwenden, die man nicht selbst komponiert, eingespielt und produziert hat. Solche Ausnahmen gelten vor allem für die Nutzung zu privaten Zwecken. Auf einer Lernplattform oder in einer Community ist es jedoch nur äußerst beschränkt möglich, Musik ohne Zustimmung zu nutzen.

       

      Alle Informationen könntet ihr auf diesen Link finden:

      http://www.irights.info/