Etappe 4 - Gruppenarbeit

  • Die Europäische Werte

    Quelle: https://europa.eu/european-union/about-eu/eu-in-brief_de

    Werte

    Alle EU-Mitgliedsländer teilen die Werte der EU: Sie streben eine Gesellschaft an, in der Inklusion, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung selbstverständlich sind. Diese Werte prägen unseren europäischen Lebensstil:

    • Würde des Menschen
      Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Sie bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte.
    • Freiheit
      Die Freizügigkeit ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt.
    • Demokratie
      Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger genießen Sie auch bestimmte politische Rechte. Jeder erwachsene EU-Bürger hat das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er oder sie kann sich sowohl im Wohnsitzland als auch im Herkunftsland zur Wahl stellen.
    • Gleichstellung
      Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 vertraglich festgeschrieben. Zwar ist die Gleichstellung noch nicht vollständig verwirklicht, doch hat die EU bedeutende Fortschritte erzielt.
    • Rechtsstaatlichkeit
      Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Alle ihre Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die Mitgliedsländer haben dem Europäischen Gerichtshof die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden.
    • Menschenrechte
      Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt. Dazu gehören das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Zugang zur Justiz.

    Die EU baut auf diesen Zielen und Werten auf, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.

    2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

    Internationalen Gruppen

    Zugang nur für Lehrer: https://docs.google.com/spreadsheets/d/14d-71Wjm2QqWGcCTJDk6su1QD-t0kmLYoN0whA_LG-A/edit?usp=sharing

     

    Wer macht was?  Die Europäische Werte

    https://mypads2.framapad.org/p/wer-macht-was-k42vf29l8